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Das Gymnasium Köln-Pesch erfüllt seine Bildungs- und erziehungsverpflichtungen nicht nur nach den Vorgaben des Schulgesetzes, sondern auch im Sinne der folgenden Leitgedanken: Unsere Schule ist für uns ein Ort des Zusammenlebens und -arbeitens. Wir wollen unser Schulgelände, die Gebäude sowie die Klassen- und Unterrihctsräume in einem Zustand erhalten, der für unser gemeinsames Lernen und Leben so anregend ist, dass wir uns alle wohl fühlen können. Wir begegnen allen Personen in unserer Schule mit Achtung und Freundlichkeit. Bei der Bewältigung von Problemen und beim Austragen von Konflikten üben wir Toleranz und verzichten auf jede Form von Gewalt. Um in einem Klima gegenseitiger Wertschätzung leben und lernen zu können, verpflichten sich die Schülerinnen/ Schüler, Lehrerinnen/ Lehrer, folgende Regeln zu beachten und einzuhalten:
Regeln für das Zusammenleben in unserer Schule
1. Wir gehen respektvoll miteinander um.
2. Wir wenden weder verbale noch körperliche Gewalt an.
3. Das private Eigentum achten wir ebenso wie das schulische.
4. Wir bemühen uns um eine positive Einstellung zur Leistung und Kooperation.
5. Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht und halten die nötigen Unterrichtsmaterialien bereit.
6. Auf dem Schulgelände kauen wir kein Kaugummi.
7. Wir essen und trinken nur in den Pausen.
8. Papier und Abfälle werfen wir in die dafür vorgesehenen Behälter.
9. Im Schulgelände verzichten wir auf das Tragen von Mützen, Kappen und Hüten.
10. Wir beachten, dass Deutsch unsere Verkehrssprache ist.
11. Wir halten uns an die Hausordnung.
12. Wir Schülerinnen uns Schüler lassen auf dem Schulgelände elektronische Geräte ausgeschaltet.
Dabei vertrauen wir auf die Unterstützung durch die Eltern, die sich wie folgt verpflichten:
Wir nehmen unsere elternlichen Erziehungsauftrag aktiv wahr und schaffen förderliche Rahmenbedingungen für den Lernprozess unseres Kindes. Wir arbeiten zum Wohle unserer Kinder mit der Schule zusammen und unterstützen die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages.
Hausordnung
| Schulgelände |
Das Schulgelände soll möglichst nicht vor 7:50 Uhr betreten werden, nach der Öffnung des Gebäudes kann das Foyer genutzt werden. Während der Unterrihctszeit verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nicht (Ausnahme: Oberstufenschülerinnen und -schüler in ihren Freistunden) ohne sich wie verabredet abzumelden. Fahrräder werden nur in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt. |
| Unterricht |
Wenn die Lehrerin/ der Lehrer bis 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, meldet der Klassensprecher/ die Klassenlehrerin dies im Sekretariat oder bei der Schulleitung. |
| Gebäude und Hof |
Alle Einrichtungsgegenstände, Toiletten, Flure und Treppenhäuser werden sorgfältig behandelt und saubergehalten. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen das Kollegium in Bezug auf die Sauberkeit und Ordnung in den Räumen (beim Verlassen werden die Fenster geschlossen, der PC sowie das Licht ausgeschaltet und nach dem Unterrichtsschluss der Boden gefegt sowie die Stühle auf den Tisch gestellt). Jeweils eine Klasse übernimmt wöchentlich die Hofreinigung. Ballspielen auf dem Hof ist in den großen Pausen im Rahmen des rücksichtsvollen Umgangs miteinander erlaubt. |
| Pausen |
In den großen Pausen ist der Aufenthaltsbereich für Schülerinnen und Schüler, die dann auch ihre Schließfächer nutzen dürfen, der Schulhof oder das Foyer. Das Aufsuchen der Bibliothek (Ausnahmeregelung für Oberstufenschülerinnen und -schüler) ist in den großen Pausen nicht möglich. Nach dem ersten Klingelzeichen gehen die Schülerinnen und Schüler wieder zu ihren Unterrichtsräumen bzw. zur Sporthalle. |
| Rauchen |
Dem Schulgesetz folgend wird auf dem gesamten Schulgebäude nicht geraucht. |
Es ist üblich, Bitten und Anweisungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie der Angestellten (Sekretärinnen, Hausmeister, Personal der Mensa und der Übermittagsbetreuung) zu befolgen.
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